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              und strafrecht
 Die Rechtsanwälte Dr. Gaa & Kollegen betreuen seit über 
              fünf Jahrzehnten größere Bauunternehmen außergerichtlich und 
              forensisch.
 Gerade die Verfolgung von Werklohnansprüchen wie die Verteidigung 
              gegen dieselben in der Praxis bereiten immer wieder Probleme, die 
              ihren Grund in unzureichender Beachtung der besonderen Struktur 
              des Werkvertragsrechts des BGB, teilweise in einer Vermengung verschiedener, 
              streng auseinander zu haltender Vorschriften des BGB und der VOB/B 
              haben.  Auf der anderen Seite verfolgt der zuständige VII. Zivilsenat des 
              BGH seit längerem die Tendenz, im BGB nicht geregelte Fragen durch 
              inhaltliche Übernahme der in der VOB/B niedergelegten Regelungen 
              zu beantworten. Für die Notwendigkeit klarer Erfassung der einzelnen 
              Anspruchsvoraussetzungen ist es daher unabdingbar frühzeitig anwaltlichen 
              Rat einzuholen, am besten bereits bei Ausführung des Bauvorhabens. 
             Das Baurecht hat häufig auch eine öffentlichrechtliche Problematik. 
              Angesichts der noch immer steigenden Grundstückspreise und Baukosten 
              versuchen immer häufiger Bauherren, zumal Bauträger, die knapp gewordenen 
              baureifen Grundstücke bis an die Grenze des baurechtlich Zulässigen, 
              nicht selten aber auch darüber hinaus, baulich zu nutzen.  Gleichzeitig beobachten Haus- und Grundstückseigentümer zunehmend 
              kritischer Baugesche- ben auf benachbarten Grundstücken. Der Problemkreis 
              des verwaltungsgerichtlichen Dreiecksverhältnisses (Nachbar - Bauherr 
              - Behörde) macht eine frühe Einholung anwaltlichen Rats notwendig. 
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